In einer am 17.08.2007 veröffentlichten Pressemeldung warnte der BDG vor der Teilnahme am laufenden Mister-Wong- Logowettbewerb, da die Wettbewerbsbedingungen eine ungewöhnliche wie unangemessene Risikoabwälzung auf den Teilnehmer enthielt, dessen Werk zur Nutzung kommt.
Die Verantwortlichen bei Mister Wong reagierten schnell und entfernten diese Risikoabwälzung aus der am 20.08.2007 aktualisierten Fassung der Wettbewerbsbedingungen.
Hierzu schreibt Christian Clawien, PR-Manager von Mister Wong, dem BDG "Wir haben unseren Anwalt die AGBs nochmal durchchecken lassen und den von Ihrem Verband kritisierten Teil des Absatzes 7 ersatzlos gestrichen." Weiter erklärt er "wir wollen absolut niemanden verunsichern ..." und "worum es uns geht, ist einen schönen Crowdsourcing-Contest zu veranstalten und damit ein neues Logo zu finden."
Das hohe materielle Risiko, das für die Teilnehmer aus den alten Bedingungen resultierte, ist also nun vom Tisch - und das ist auch gut so.
www.mister-wong.com
Auslobung des Wettbewerbs:
www.mister-wong.com/contest
Wettbewerbsbedingungen:
www.mister-wong.com/contest/terms.html
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