"Webdesigner, Grafiker und Pixeljongleure" sind bis zum 08.09.2007
aufgerufen, an einem Wettbewerb teilzunehmen, in dem ein neues "Maskottchen" für mister-wong.com, einem deutschen Social-
Bookmarking-Dienst, gefunden werden soll. Als Preisgelder warten
12.000 US$, verteilt auf die ersten drei Gewinner.
Die "Regeln und Bestimmungen" dieses "Crowdsourcing-Wettbewerbs",
die jeder Teilnehmer per Mausklick akzeptiert, haben es jedoch in
sich. Bereits bei der Einreichung der Arbeiten soll der Teilnehmer
bestätigen, dass er im Falle des Gewinns einen von Mr.Wong
vorgelegten Nutzungsvertrag unterzeichnen wird. Welche Bedingungen
dieser Vertrag im Einzelnen haben soll abgesehen von einer
völligen Einräumung aller sachlich, örtlich, zeitlich unbegrenzten
Nutzungsrechte ist jedoch nirgendwo erkennbar.
Ein hohes materielles Risiko resultiert für die Teilnehmer aus Abs.
7 der zu akzeptierenden "Regeln", denn hier sehen die
Wettbewerbsbedingungen vor, dass "Mister Wong von allen Ansprüchen
Dritter, ... die geltend machen, dass durch die zur Verfügung
gestellten Materialien die Rechte Dritter verletzt werden ..."
unverzüglich freizustellen ist und außerdem "Mister Wong bei der
Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung bieten und Mister
Wong von den Kosten der Rechtsverteidigung" ebenfalls freizustellen
ist.
Im Klartext: Sollte Mister Wong irgendwo auf der Welt durch die
Nutzung eines Teilnehmerbeitrags Ärger wegen einer vermeintlichen
oder gar echten Verletzung von Rechten Dritter bekommen, hält der
Urheber den Kopf und auch das Portemonnaie hin. Streitigkeiten dieser
Art beziffern sich, besonders in den USA, schnell im oberen
fünfstelligen Eurobereich zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten.
Während im Verlauf eines regulären Design-Auftrags die Prüfung und
der Schutz von Rechten durch den Auftraggeber, also Nutzer, erfolgt,
scheint eine kostenintensive Prüfung der Gewinnerarbeiten dieses
Wettbewerbs gar nicht mehr erforderlich, da die Rechtsrisiken der
Nutzung ja einfach auf den Urheber des Werkes ausgelagert werden.
Stellt man die Höhe des Preisgeldes, als Kompensation für Entwurf
und Nutzung, von ca. 4.400 EUR für den ersten Gewinner dem vollen
Rechtsrisiko der weltweiten Nutzung gegenüber, so kann die Frage
gestellt werden, ob es sich bei diesem Wettbewerb nicht vielmehr um
das "Outsourcing" von Rechtsrisiken und deren Kosten handelt.
In Anbetracht dieser äußerst ungewöhnlichen wie unangemessenen
Risikoabwälzung auf den Teilnehmer, dessen Werk zur Nutzung kommt,
warnt der BDG Bund Deutscher Grafik-Designer e.V. dringend vor einer Teilnahme an diesem Wettbewerb.
www.mister-wong.com
Auslobung des Wettbewerbs:
www.mister-wong.com/contest
Wettbewerbsbedingungen:
www.mister-wong.com/contest/terms.html
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