BDG-Pressemeldung vom 17.08.2007
Bitte auch das Update zu dieser Meldung beachten!


BDG warnt dringend vor Teilnahme
an Mister-Wong-Logowettbewerb
 

"Webdesigner, Grafiker und Pixeljongleure" sind bis zum 08.09.2007 aufgerufen, an einem Wettbewerb teilzunehmen, in dem ein neues "Maskottchen" für mister-wong.com, einem deutschen Social- Bookmarking-Dienst, gefunden werden soll. Als Preisgelder warten 12.000 US$, verteilt auf die ersten drei Gewinner.

Die "Regeln und Bestimmungen" dieses "Crowdsourcing-Wettbewerbs", die jeder Teilnehmer per Mausklick akzeptiert, haben es jedoch in sich. Bereits bei der Einreichung der Arbeiten soll der Teilnehmer bestätigen, dass er im Falle des Gewinns einen von Mr.Wong vorgelegten Nutzungsvertrag unterzeichnen wird. Welche Bedingungen dieser Vertrag im Einzelnen haben soll ­ abgesehen von einer völligen Einräumung aller sachlich, örtlich, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte ­ ist jedoch nirgendwo erkennbar.

Ein hohes materielles Risiko resultiert für die Teilnehmer aus Abs. 7 der zu akzeptierenden "Regeln", denn hier sehen die
Wettbewerbsbedingungen vor, dass "Mister Wong von allen Ansprüchen Dritter, ... die geltend machen, dass durch die zur Verfügung gestellten Materialien die Rechte Dritter verletzt werden ..." unverzüglich freizustellen ist und außerdem "Mister Wong bei der Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung bieten und Mister Wong von den Kosten der Rechtsverteidigung" ebenfalls freizustellen ist.

Im Klartext: Sollte Mister Wong irgendwo auf der Welt durch die Nutzung eines Teilnehmerbeitrags Ärger wegen einer vermeintlichen oder gar echten Verletzung von Rechten Dritter bekommen, hält der Urheber den Kopf und auch das Portemonnaie hin. Streitigkeiten dieser Art beziffern sich, besonders in den USA, schnell im oberen fünfstelligen Eurobereich ­ zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten.

Während im Verlauf eines regulären Design-Auftrags die Prüfung und der Schutz von Rechten durch den Auftraggeber, also Nutzer, erfolgt, scheint eine kostenintensive Prüfung der Gewinnerarbeiten dieses
Wettbewerbs gar nicht mehr erforderlich, da die Rechtsrisiken der Nutzung ja einfach auf den Urheber des Werkes ausgelagert werden.

Stellt man die Höhe des Preisgeldes, als Kompensation für Entwurf und Nutzung, von ca. 4.400 EUR für den ersten Gewinner dem vollen Rechtsrisiko der weltweiten Nutzung gegenüber, so kann die Frage gestellt werden, ob es sich bei diesem Wettbewerb nicht vielmehr um das "Outsourcing" von Rechtsrisiken und deren Kosten handelt.

In Anbetracht dieser äußerst ungewöhnlichen wie unangemessenen Risikoabwälzung auf den Teilnehmer, dessen Werk zur Nutzung kommt, warnt der BDG Bund Deutscher Grafik-Designer e.V. dringend vor einer Teilnahme an diesem Wettbewerb.

www.mister-wong.com

Auslobung des Wettbewerbs:
www.mister-wong.com/contest

Wettbewerbsbedingungen:
www.mister-wong.com/contest/terms.html

 
 
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