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Willkommen beim Berufsverband der
Deutschen Kommunikationsdesigner
 

Der BDG vertritt die Interessen aller Kommunikationsdesigner in den unterschiedlichen Formen der Berufsausübung. Das wesentliche Auswahlkriterium für die Mitgliedschaft ist die berufliche Qualifikation. Zweck des Verbandes ist die Wahrung und Förderung der berufsfachlichen, berufswirtschaftlichen und berufsständischen Belange seiner Mitglieder.

Der BDG ist der erste deutsche Berufsverband im Bereich Kommunikationsdesign. Er wurde 1919 als "Bund der Deutschen Gebrauchsgraphiker" gegründet. Ab 1968 führte er den Namen "Bund Deutscher Grafik-Designer", den er 2009 in "Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner" geändert hat.

Ordentliches Mitglied kann jeder qualifizierte Gestalter auf dem Gebiet des Kommunikationsdesign werden. Studentisches Mitglied kann jeder werden, der an einem staatlichen oder privaten Ausbildungsinstitut eingeschrieben ist und einen berufsqualifizierenden Abschluss auf dem Gebiet Kommunikationsdesign anstrebt.

Vernetzt ist der BDG durch korporative Mitgliedschaften im DT Deutscher Designertag, der iDD Initiative Deutscher Designverbände, dem Rat für Formgebung und der ICOGRADA International Council of Graphic Design Associations sowie durch zahlreiche Kooperationen mit anderen Verbänden und Institutionen.

Zu den Aufgaben des BDG gehört insbesondere:

 
die Öffentlichkeit über Tätigkeitsbereiche und Leistungen der Kommunikationsdesigner und deren wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung zu informieren;
der Rechtsprechung ein geschultes und erfahrenes Sachverständigenwesen zur Verfügung zu stellen;
direkt oder über Dachorganisationen und politische Kontakte auf die Gesetzgebung einzuwirken;
die Kommunikationsdesigner gegen den Missbrauch ihrer Leistungen und gegen unlauteren Wettbewerb zu schützen;
den beruflichen Nachwuchs zu fördern und auf die fachgerechte Ausbildung Einfluss zu nehmen;
die Mitglieder in berufsfachlichen und berufswirtschaftlichen Fragen zu beraten und sie über die Entwicklung des Berufsstandes laufend zu informieren;
den Informations- und Meinungsaustausch mit anderen Verbänden und Institutionen, insbesondere im Bereich der visuellen Kommunikation, zu pflegen;
mit nationalen und internationalen Berufsverbänden zu kooperieren.
 
 
Wirtschaftliche Vorteile der BDG-Mitgliedschaft
 
BDG-Mitglieder erhalten in berufs- und urheberrechtlichen Fragen kostenlose Erstberatungen durch die Anwaltskanzlei des Syndikus.
Für BDG-Mitglieder besteht weiterhin die Möglichkeit, sich über den Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG zu versichern. Es winken Beitragsnachlässe von in der Regel bis zu zehn Prozent. Auch bei Nachversicherungen werden BDG-Mitglieder ohne Wartezeit aufgenommen. Zudem besteht für BDG-Mitglieder eine Annahmegarantie. Auch Familienangehörige können zu denselben Konditionen mitversichert werden. Infos unter www.kooperation.dkv.com/hv-gv-5/index.phtml
Darüber hinaus profitieren BDG-Mitglieder von vergünstigten Abonnements der Publikationen "form", "PAGE", "MacUp" und "étapes:international".
Über einen Gruppenvertrag des BDG mit dem Presseversorgungswerk haben BDG-Mitglieder die Möglichkeit, Verträge zur Altersvorsorge zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Diese Vergünstigungen gelten sowohl für die BasisRente (auch RürupRente genannt) als auch für die RiesterRente.
 
 
Infos und Downloads
 
Satzung
Die Satzung des BDG.
 
Informationen Mitgliedschaft und Aufnahmeantrag
(PDF, 3 Seiten, 135 KB)
PDF herunterladen, ausfüllen und an die Bundesgeschäftsstelle des BDG senden.
 
 
 
Referate
Aufgaben und Ansprechpartner der einzelnen BDG-Referate.
 
Referat Wirtschaft
Referat Mitglieder
Referat Design
 
 
 
Links
Interessante und nützliche Websites zum Thema Design.
 
 
 
Impressum