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Willkommen beim
Berufsverband der
Deutschen Kommunikationsdesigner |
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| Der BDG vertritt die Interessen aller Kommunikationsdesigner
in den unterschiedlichen Formen der Berufsausübung. Das
wesentliche Auswahlkriterium für die Mitgliedschaft ist
die berufliche Qualifikation. Zweck des Verbandes ist
die Wahrung und Förderung der berufsfachlichen, berufswirtschaftlichen
und berufsständischen Belange seiner Mitglieder.
Der BDG ist der erste deutsche
Berufsverband im Bereich Kommunikationsdesign. Er wurde 1919
als "Bund der Deutschen Gebrauchsgraphiker" gegründet.
Ab 1968 führte er den Namen "Bund Deutscher Grafik-Designer", den er 2009 in "Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner" geändert hat.
Ordentliches Mitglied kann jeder qualifizierte Gestalter
auf dem Gebiet des Kommunikationsdesign werden. Studentisches
Mitglied kann jeder werden, der an einem staatlichen oder
privaten Ausbildungsinstitut eingeschrieben ist und einen
berufsqualifizierenden Abschluss auf dem Gebiet Kommunikationsdesign
anstrebt.
Vernetzt ist der BDG durch korporative Mitgliedschaften im DT Deutscher Designertag, der iDD Initiative Deutscher Designverbände, dem Rat für Formgebung und der ICOGRADA International Council of Graphic Design Associations sowie durch zahlreiche Kooperationen mit anderen Verbänden und Institutionen.
Zu den Aufgaben des BDG gehört insbesondere: |
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die Öffentlichkeit
über Tätigkeitsbereiche und Leistungen der Kommunikationsdesigner
und deren wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung
zu informieren; |
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der Rechtsprechung
ein geschultes und erfahrenes Sachverständigenwesen
zur Verfügung zu stellen; |
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direkt
oder über Dachorganisationen und politische Kontakte
auf die Gesetzgebung einzuwirken; |
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die Kommunikationsdesigner
gegen den Missbrauch ihrer Leistungen und gegen
unlauteren Wettbewerb zu schützen; |
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den beruflichen Nachwuchs
zu fördern und auf die fachgerechte Ausbildung Einfluss
zu nehmen; |
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die Mitglieder in
berufsfachlichen und berufswirtschaftlichen Fragen
zu beraten und sie über die Entwicklung des Berufsstandes
laufend zu informieren; |
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den Informations-
und Meinungsaustausch mit anderen Verbänden und
Institutionen, insbesondere im Bereich der visuellen
Kommunikation, zu pflegen; |
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mit nationalen und
internationalen Berufsverbänden zu kooperieren. |
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| Wirtschaftliche Vorteile der BDG-Mitgliedschaft |
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BDG-Mitglieder
erhalten in berufs- und urheberrechtlichen Fragen
kostenlose Erstberatungen durch die Anwaltskanzlei
des Syndikus. |
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Für BDG-Mitglieder besteht weiterhin die Möglichkeit, sich über den Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG zu versichern. Es winken Beitragsnachlässe von in der Regel bis zu zehn Prozent. Auch bei Nachversicherungen werden BDG-Mitglieder ohne Wartezeit aufgenommen. Zudem besteht für BDG-Mitglieder eine Annahmegarantie. Auch Familienangehörige können zu denselben Konditionen mitversichert werden. Infos unter www.kooperation.dkv.com/hv-gv-5/index.phtml |
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Darüber hinaus profitieren BDG-Mitglieder von vergünstigten Abonnements der Publikationen "form", "PAGE", "MacUp" und "étapes:international". |
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Über einen Gruppenvertrag des BDG mit dem Presseversorgungswerk haben BDG-Mitglieder die Möglichkeit, Verträge zur Altersvorsorge zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Diese Vergünstigungen gelten sowohl für die BasisRente (auch RürupRente genannt) als auch für die RiesterRente. |
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